Rechtsprechung
RG, 02.11.1942 - II 73/42 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist § 4 Nr. 2 des Lebensmittelgesetzes ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.? 2. Sind §§ 30 und 31 der Vertragshilfeverordnung vom 30. November 1939 auf die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge nach § 377 HGB. unmittelbar oder entsprechend anzuwenden? 3. Kann der Käufer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 170, 155
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66
Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung
Diese Vorschrift stellt - nicht anders als der für gesundheitsschädliche Lebensmittel geltende § 3 LMG (vgl. RGZ 170, 155, 156 zu § 4 LMG) - ein Gesetz zum Schutz der gefährdeten Menschen oder Tiere dar. - BGH, 23.04.1968 - VI ZR 217/65
Wirksamkeit eines Verkaufs von Futtermittel - Rechtliche Beurteilung von …
Das gilt vor allem dann, wenn bei einem Vertrag das Verbot nur den einen Teil trifft: in der Regel ist der Vertrag nicht ungültig (BGHZ 46, 24, 26 [BGH 01.06.1966 - VIII ZR 65/64]; RGZ 60, 273, 277; 100, 39, 40; 106, 316, 317; 170, 155, 156). - BGH, 10.12.1975 - VIII ZR 306/74
Teilnichtigkeit des Erschließungsvertrages bei Nichtbeachtung kommunaler …
Es ist seit langem in der Rechtsprechung anerkannt, daß ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot, das nur einen der Vertragsbeteiligten betrifft, in der Regel das Rechtsgeschäft im ganzen nicht nichtig macht, wenn das gesetzliche Verbot nur die eine Seite der Beteiligten in ihren Handlungen beeinflussen und vom Abschluß eines Vertrags abhalten sollte (RGZ 60, 273, 275; 100, 39, 40; 104, 105, 107; 170, 155, 156). - BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64
Filmagent vermittelt Theatertournee
Dementsprechend hat das Reichsgericht seit RGZ 60, 273 ff (Vereinigte Zivilsenate) in ständiger Rechtsprechung (RGZ 100, 39; 104, 105, 107; 170, 155 ff) angenommen, daß "der Regel nach das Rechtsgeschäft im ganzen nicht nichtig sei, wenn das gesetzliche Verbot nur die eine Seite der Beteiligten in ihren Handlungen beeinflussen und vom Abschluß eines Vertrages abhalten wolle, und nur nichtig werde, wenn sich das Verbot gegen beide Teile richte" (so: RGZ 100, 39, 40). - OLG Köln, 10.11.1998 - 3 U 232/97
Verstoß gegen die Bestimmungen des Saatgutverkehrsgesetzes
Demgegenüber fehlt es nicht an der privatrechtlichen Wirksamkeit, wenn das gesetzliche Verbot nur eine der vertragschließenden Parteien betrifft (vgl. z.B.: RGZ 100, 39 ff. (40 f.) für § 12 NahrungsmittelG; RGZ 170, 155 ff. (156) für § 4 Nr. 2 LebensmittelG; BGHZ 46, 24 ff. (26) = NJW 1966, 1507 ff. (1508) für das Gesetz über die Arbeitsvermittlung; BGH, NJW 1968, 2286 f. (2286) für das Arzneimittelgesetz; BGH, NJW 1981, 1204 ff. (1205) für § 34b GewO; BGH, NJW 1984, 230 ff. (231) für die Handwerksordnung).